Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzvertrags grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Gemäß \[§ 356 Abs. 5 BGB\] erlischt das Widerrufsrecht bei einem Vertrag über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, vorzeitig, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und er seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Vertragsausführung sein Widerrufsrecht verliert.
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